SOZIALRECHT
Die Bearbeitung von sozialversicherungsrechtlichen Mandaten bildet im Sozialrecht den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Dabei werden wir hauptsächlich von Unternehmern und Versicherten, aber auch von Versicherungsträgern und freien Leistungserbringern beauftragt.
Darüber hinaus sind wir auch in den weiteren sozialrechtlichen Feldern wie z.B. dem Schwerbehindertenrecht, der Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV, ALG II), der Sozialhilfe und den Bestimmungen des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit für Sie tätig.
Betriebsprüfung der Sozialversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung führt stichprobenartig in Ihrem Unternehmen Prüfungen zur korrekten Meldung Ihrer Angestellten und der Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge durch. Hohe Nachforderungsbescheide oder gar Strafverfahren können die Folge sein.
Wir prüfen für Sie die Richtigkeit der Bescheide und führen Widerspruchs- und Klageverfahren durch.
Bei Zweifeln über die Sozialversicherungspflicht Ihrer Mitarbeiter beraten wir Sie schon im Vorfeld und vertreten Sie im Clearingverfahren.
Rentenversicherung
Ihre Rente wegen Erwerbsminderung wurde abgelehnt und Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung? Wir klären mit Ihnen die Voraussetzungen und führen für sie Widerspruchs- und Klageverfahren durch. Dabei werten wir für Sie ärztliche Gutachten aus und kümmern uns um die Einholung zweiter und dritter Meinungen, wenn notwendig.
Auch bei der Durchsetzung Ihres Anspruch auf Reha-Maßnahmen und Kuren, sowie weiterer Rentenarten sind wir für Sie da!
Krankenversicherung
Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist komplex und unterliegt einem stetigen Wandel. Arbeitgeber sehen sich mit Fragen zur Klärung des Versichertenstatus ihrer Mitarbeiter konfrontiert, die Bewilligung von Krankengeld wird abgelehnt, Leistungsansprüche und Kostenübernahmen, z.B. für neue Behandlungsmethoden, sind zu erstreiten. Wir erläutern Ihnen die Erfolgsaussichten und machen uns für Sie stark.
Pflegeversicherung
Durch Begründung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist der Gesetzgeber dem immer größer werdenden Anteil Pflegebedürftiger entgegengetreten. Mit den damit einhergehenden Rechtsfragen kennen wir uns aus. Ob im Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegestufe oder bei der Bewilligung von Pflegegeld, technischen Hilfen, stationärer Kurzzeitpflege oder Pflegekursen für Angehörige – auf unsere Hilfe können Sie zählen.
Unfallversicherung
Die Anerkennung von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie Berufskrankheiten, ist für Sie als Versicherter von größter Bedeutung: das Leistungsspektrum der Unfallversicherungsträger reicht von der Übernahme der Behandlungskosten über Reha- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zu Hilfsmitteln, Prothetik, Herstellung von Barrierefreiheit und Rentengewährung. Wir setzen für Sie die Anerkennung durch und verschaffen Ihrem Rechtsanspruch auf einzelne Leistungen Geltung.
Ferner übernehmen wir für die Unfallversicherungsträger Prozessmandate zur Durchsetzung von Regressansprüchen im Einzelfall oder auf Basis einer dauerhaften Zusammenarbeit.
Arbeitsförderung
Das Recht der Arbeitsförderung sieht Leistungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Maßnahmeträger vor, die der Gestaltung des Arbeitsmarkts und der Vermittlung in Arbeit dienen. Wir betreuen Mandate im Zusammenhang Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld, aber auch Arbeitgeberleistungen wie Eingliederungs- und Weiterbildungszuschüsse.
Schwerbehindertenrecht
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie erweiterter Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, vorzeitiger Altersrente ist die Prüfung der Schwerbehinderteneigenschaft durch das zuständige Landesamt. Von dort wird der Grad der Behinderung (GdB) und ggf. das Vorliegen von Merkzeichen festgestellt. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, als auch bei der gerichtlichen Überprüfung dürfen Sie auf unsere Unterstützung zählen.