ERBRECHT

Testamente, Pflichtteil, Erbgestaltung und Erbauseinandersetzung

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem jeder früher oder später in Berührung kommt, und dazu meistens in einer emotional sehr belastenden Situation. Dabei gilt es doch einiges zu beachten, da die Entscheidung über Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, aber auch die Gestaltung der eigenen Erbfolge mit einigen Tücken verbunden sein können, die sich auf den ersten Blick gar nicht zeigen. Oft zeigt die Beratung aber auch, dass bereits die gesetzliche Erbfolge zu dem gewünschten Ergebnis führt, so dass keine weitere Regelung erforderlich ist.

Wussten Sie, dass ein Ehegattentestament zu einer Bindungswirkung führen kann, die es dem Längerlebenden unmöglich macht, beispielweise bei Wiederverheiratung die eigene Erbfolge neu zu regeln?

Ist Ihnen klar, welche Möglichkeiten Sie haben, um als Pflichtteilberechtigter Auskünfte über den Nachlass zu erhalten?

Was können Sie tun und was sollten Sie vermeiden, wenn die Erbfolge nach Ableben eines Verwandten ungeklärt ist oder Sie nicht wissen, ob der Nachlass werthaltig und nicht überschuldet ist?

Wir unterstützen Sie gern bei der Lösung dieser Probleme und geben Ihnen einen Überblick. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin!

Grundsätzlich gilt, dass man (fast) alles im Rahmen der Erbfolge gestalten kann, durch Erbvertrag oder Testament, etwa auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.