ARBEITSRECHT

Kündigung, Abmahnunng, Arbeitszeugnis & Co.

Kündigung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Jetzt ist Eile geboten, denn die gerichtliche Überprüfung muss binnen 3 Wochen ab Zugang (auch: Einlegung in Ihren Briefkasten, Übergabe an Ehepartner, etc.) eingeleitet werden. Nach Ablauf der Frist können Sie nicht mehr gegen die Kündigung angehen und müssen diese gegen sich gelten lassen.
Zögern Sie nicht, rufen Sie uns sofort an!

Nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch uns wird das Arbeitsgericht kurzfristig einen Gütetermin anberaumen, in dem versucht wird, unter mitwirkung des Richters und der Anwälte eine für die Beteiligten akzeptable Einigung herbeizuführen. Scheitert dieser Versuch, entscheidet das Arbeitsgericht über die Wirksamkeit der Kündigung und damit den Bestand ihres Arbeitsvertrages.

In jedem Fall ist es sinnvoll, bei einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Das Arbeitsverhältnis dient schließlich der Sicherung Ihrer Existenz und der Ihrer Familie. Auch bei einer Eigenkündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertages gibt es vieles zu bedenken: Was passiert mit geleisteten Überstunden? Schadet die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kann ich die Auszahlung von Resturlaub verlangt werden? Bin ich nach der Kündigung weiter krankenversichert? Habe ich durch die Unterzeichnung des Auflösungsvertrags Nachteile?
Fragen Sie uns, wir wissen Rat!

Abmahnung

Mit einer Abmahnung bringt der Arbeitgeber zum Ausdruck, das ein (ggf. wiederholtes) Fehlverhalten des Arbeitnehmers sieht, dass künftig nicht mehr hinnehmen will. Einerseits wird der Arbeitnehmer auf den Pflichtverstoss hingewiesen, andererseits dokumentiert der Arbeitgeber seine Haltung durch Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte, so dass er bei einer späteren Kündigung auf diesen "Warnschuss" Bezug nehmen kann. Die Abmahnung selbst hat zunächst keine Folgen.

Es gibt grundsätzlich 3 Möglichkeiten, mit der Abmahnung umzugehen:

Erstens kann eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erhoben werden. Das Arbeitsgericht prüft dann die Berechtigung der Abmahnung und entscheidet gegebenenfalls, dass sie aus der Personalakte zu entfernen ist.

Zweitens kann eine schriftliche Gegendarstellung gefertigt werden, die der Arbeitgeber ebenfalls in die Personalakte aufzunehmen hat.

Drittens kann man gar nichts tun.

Dabei gibt es keine Universallösung, es ist einzelfallabhängig zu entscheiden. Die meisten Mandanten beauftragen uns damit, eine Gegendarstellung zu fertigen und den Arbeitgeber zur Aufnahme in die Personalakte zu veranlassen

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Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob überhaupt mit weiteren Schritten durch den Arbeitgeber zu rechnen ist. So gerät der Vorfall nicht in Vergessenheit und der Arbeitgeber ist gezwungen, auch die Gegendarstellung zu berücksichtigen, wenn er später aus der Abmahnung Rechte herleiten will. "Nichtstun" kommt dann in Frage, wenn die Pflichtverletzung zwar begangen wurde, aber so speziell ist, dass eine Wiederholung faktisch ausgeschlossen ist.
Lassen Sie sich von uns beraten!

Lohnforderungen, Urlaubsansprüche, Überstunden, Weisungsrecht

Im laufenden Arbeitsverhältnis treten große oder kleine Probleme auf: wie mache ich den Vertragspartner auf seine Pflichten, bzw. meine Rechte aufmerksam, ohne das er die Sache in den falschen Hals kriegt? Wir helfen Ihnen, den richtigen Ton zu treffen, ohne Ihre Rechte aufzugeben, von der Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. 

 

Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen

Bereits bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages werden die Weichen für ein dauerhaft gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt. Es gilt, möglichst viele Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vorab zu stellen und Regelungen aufzunehmen, um späteren Streit zu vermeiden. Vereinbarungen zum Entgelt einschließlich Gratifikationen und Sonderzahlungen, Befristung, zur Arbeitszeit, Gewährung von Urlaub –um nur einige Punkte zu nennen- sind unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen zu treffen. Wir gestalten Ihre Verträge und bringen dabei Ihre Vorstellungen mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang. Auf Wunsch prüfen wir Ihre Verträge und zeigen Schwachstellen oder Lücken auf.

Betriebsverfassung und Personalvertretung

Im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung unterstützen wir Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte bei der Klärung von Mitbestimmungstatbeständen, der Ausübung und Einholung der Beteiligung. Bei Streit zu Unterlassungs- und Feststellungsansprüchen übernehmen wir die Rechtsvertretung vor den Arbeitsgerichten oder der Einigungsstelle.